Nachfolgend finden Sie alle Ressourcen unserer letzten Infoday-Webinarsitzung, einschließlich der Präsentationsfolien, einer Aufzeichnung der Live-Sitzung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Letzte Aktualisierung: 29. April 2026
30 Startups werden für die erste Kohorte des Venture Incubation Programme (VIP) ausgewählt. Insgesamt wird es 3 VIP-Kohorten im gesamten LLM-BRIDGE-Projekt geben.
Fünf der leistungsstärksten Start-ups erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25 000 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung, um für den Endpreis in Höhe von 25 000 Euro in Frage zu kommen, in einem Land gegründet oder rechtmäßig niedergelassen sein muss, das unter den folgenden Bedingungen förderfähig ist: Programm „Digitales Europa“ (DEP).
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7 (Finanzielle Unterstützung von Startups) in der Offenes Ausschreibungsdokument.
Es gibt keine strenge Alters- oder Gründungsdatumsanforderung, aber das Programm ist auf Frühphasenprojekte (einschließlich Vorgründungsteams) zugeschnitten. Wie in Abschnitt 4.1 (Förderfähigkeitskriterien) in der Offenes Ausschreibungsdokument, Antragsteller müssen „in einem frühen Entwicklungsstadium mit nachgewiesenen Innovationskriterien tätig sein“. Von Antragstellern wird erwartet, dass sie sich in einem frühen Entwicklungsstadium befinden, da das Programm auf die Unterstützung von Vorhaben in einem frühen Stadium mit nachgewiesenem Innovationspotenzial ausgerichtet ist.
Ein-Gründer-Unternehmen können sich bewerben.
Bewerber sollten jedoch nachweisen können, dass sie in der Lage sind, über einen einzelnen Gründer hinaus zu skalieren. Ein-Gründer-Antragsteller möchten daher möglicherweise besonders darauf achten, wie sie ihre operative Leistungsfähigkeit, beratende Unterstützung, Einstellungspläne, Partnerschaften oder andere Mechanismen präsentieren, die ihnen helfen, Wachstums- und Ausführungsrisiken zu managen.
Ein Prototyp wird formal nicht als strenger Schwellenwert für die Förderfähigkeit definiert, aber es wird erwartet, dass die Vorschläge zumindest einen funktionalen Prototyp oder eine vergleichbare technische Reife aufweisen. Es ist unwahrscheinlich, dass reine Konzeptphasenideen ohne Umsetzung wettbewerbsfähig sind, da bei der Bewertung ausdrücklich Wert auf die Reife und Machbarkeit der Lösung gelegt wird. Kurz gesagt, Bewerber sollten bereits über etwas Nachweisbares (Prototyp-Level) verfügen, das während der 12-wöchigen Inkubation validiert, verbessert und in Richtung Produktmarkttauglichkeit gedrängt werden kann.
Wie in Abschnitt 4.1 (Geografische Förderkriterien) angegeben, müssen Antragsteller ihren rechtmäßigen Sitz in einem Land haben, das im Rahmen der Programm „Digitales Europa“ (DEP). Bei Bewerbern, die noch keine rechtmäßig gegründete oder nicht eingetragene Gesellschaft haben, werden die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz der Gründer berücksichtigt.
Die Berechtigung in diesem Fall wird auf der Grundlage des Wohnsitzes des Teams bewertet. Gemäß den Kriterien für die geografische Förderfähigkeit in Abschnitt 4.1 müssen Antragsteller ihren rechtmäßigen Sitz in einem Land haben, das im Rahmen der Programm „Digitales Europa“ (DEP). Für Bewerber ohne etabliertes Unternehmen wird die Förderfähigkeit auf der Grundlage des Wohnsitzlandes der Gründer bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung, um für den Endpreis in Höhe von 25 000 EUR in Frage zu kommen, in einem Land gegründet oder rechtmäßig niedergelassen sein muss, das im Rahmen des DEP förderfähig ist.
Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen für einen hybriden KI-Ansatz. Wie in Abschnitt 4.1 (Förderfähigkeitskriterien) des Offenes Ausschreibungsdokument, Das Zielprofil des Antragstellers umfasst Lösungen, die „auf generativer KI, der Verarbeitung von Large Language Models oder verwandten KI-Technologien basieren“, wodurch ein hybrider Ansatz vollständig durchführbar ist.
Wie in der vorstehenden Frage erwähnt und in Abschnitt 4.1 (Förderfähigkeitskriterien) des Offenes Ausschreibungsdokument, Solange die Lösung auf LLMs, GenAI, NLP oder verwandten KI-Technologien basiert oder damit verwandt ist, ist das Start-up berechtigt, sich zu bewerben.
Die Anweisungen in der Ausschreibungsdokumentation dienen als Referenz. Den Bewerbern steht es frei, die Länge zu verwenden, die sie für jedes Feld für am besten geeignet halten. Es gibt Beispiele im Formular, die den Antragstellern zeigen, wie eine qualitativ hochwertige Antwort aussehen könnte. Dies sollte als Richtschnur genommen werden, ist aber nicht verpflichtend.
Überprüfen Sie die oben genannten Ressourcen und bewerben Sie sich bis zum 1. Juni 2026, 17:00 Uhr MESZ.